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Ein Bezirksausschuss ist in deutschen Gemeinden ein lokales Organ zur Interessenvertretung der Bürger eines Stadt- oder Ortsteils.

In Nordrhein-Westfalen kann in den kreisangehörigen Gemeinden nach § 39 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für jeden Gemeindebezirk (Ortsteil) entweder ein Bezirksausschuss gebildet oder ein Ortsvorsteher bestellt werden.[5] Die Mitglieder des Bezirksausschusses werden durch den Stadtrat bestellt. Dem Bezirksausschuss können auch sachkundige Bürger angehören. Für kreisfreie Städte sieht § 36 GO NRW dagegen eine so genannte Bezirksvertretung vor.

 

 

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