Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand ist in der katholischen Kirche, für die Verwaltung der Kirchengemeinde zuständig. Er ist für die Vermögensverwaltung, Gebäude und Grundstücke der Gemeinde verantwortlich. Im Gegensatz zum Pfarrgemeinderat, der sich vor allem um die seelsorgerischen und pastoralen Aufgaben kümmert, ist der Kirchenvorstand primär für die wirtschaftlichen und rechtlichen Belange der Kirchengemeinde zuständig.
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