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Die Zeit von 1933 bis 1945 war für die Schützenbruderschaften, Schützen und Heimatvereine eine schwierige Zeit. Vereine die nach ihrem Statut kirchlich orientiert waren, wurden durch die nationalsozialistische Herrschaft unter Druck gesetzt. Durch eine Gleichschaltung sollte der ideologische Führungsanspruch der Partei auf die Vereine gesichert werden. Wichtig erschien es den Machthabern, die Vereine dem Einfluss der Kirche zu entziehen.

1937 wurden die Schützen- und Heimatvereine in ihren existierenden Organisationsformen von den Nationalsozialisten verboten. Ebenso wurden bestehende Satzungen bzw. Statuten sowie die äußeren Erkennungsmerkmale wie Fahnen, Wimpel und Orden verboten. In der Folge wurden die Vereine vor die Wahl gestellt, entweder dem Deutschen Schützenbund, der dem Reichsverband für Leibesübung unterstellt war, oder dem Westfälischen Heimatbund beizutreten.

Durch den massiven Druck, der insbesondere vom Deutschen Schützenbund auf die Vereine ausgeübt wurde, war eine große Beunruhigung unter den Schützenvereinen eingetreten. Der Oberpräsident der Provinz Westfalen ging darauf in einem Schriftsatz vom 16. Juli 1936 an den stellv. Chef der Preußischen Geheimen Staatspolizei Berlin ein:

Ich muss in diesem Zusammenhang auf ein Moment von allgemeiner – politischer Bedeutung aufmerksam machen. Die sogenannten Schützenvereine sind hier in der Provinz gerade in den weiten ländlichen Bezirken diejenigen Einrichtungen, die die gesamte dörfliche Gemeinschaft in echter Volksgemeinschaft, Heimatpflege und Pflege alten Brauchtums zusammenfassen. Diese Vereine werden durch das Vorgehen des Deutschen Schützenbundes praktisch zerschlagen. Die Rückwirkungen, die ein derartiges Vorgehen auf die Stimmung der gesamten ländlichen Bevölkerung, die sehr stark an diesen althergebrachten Vereinen hängt, haben würde, bitte ich nicht zu unterschätzen. Schon die Verhandlungen über diese Frage in den letzten Monaten haben eine erhebliche Unruhe hervorgerufen.

Staatsarchiv Detmold M1 IP Nr. 1314
Anstelle der Schützenfahnen erhielten die Vereine die Fahnen des Deutschen Schützenbundes bzw. des Westfälischen Heimatbundes. Ebenso musste deren Einheitssatzung angenommen werden. Diese Satzung besagte u. a., dass die Hauptaufgabe aller Vereine der Wehrsport und die Wehrhaftigkeit der Mitglieder sein soll. Somit waren aus den Schützenvereinen Wehrsportgruppen geworden – vom alten Schützengeist, dem Brauchtum und der Schützentradition war wenig erhalten geblieben.

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